AGB
BNS AGB Stand: Februar 2020
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen: Die Preise in dieser Liste verstehen sich frei Haus. Bestellungen können nur in den jeweiligen vollständigen Verpackungseinheiten erfolgen. Mindestauftragshöhe ist € 200,-. Bei Eilgut- und Expressgutsendungen geht die Mehrfracht zu Lasten des Käufers.
Liefereinstellung seitens der uns mit Rohstoffen versorgenden Werke, Krieg, höhere Gewalt, Arbeitseinstellungen, Betriebsstörungen und ähnliche Ereignisse entbinden uns von den Vertragspflichten. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Verkäufer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder im Wege der Sicherungsübereignung auf Dritte zu übertragen.
Falls etwaige Fehlmengen oder offensichtliche Mängel bei uns nicht binnen 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich gerügt werden, gilt die Lieferung als genehmigt. Im Falle berechtigter Rüge kann der Käufer verlangen, dass wir innerhalb angemessener Frist Ersatzware liefern. Sollte die Lieferung von Ersatzware innerhalb angemessener Frist nicht möglich sein, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten; darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ebenso wie im Falle einer sonstigen leicht fahrlässigen Verletzung der Lieferpflicht ausgeschlossen.
Ein Weiterverkauf unserer Waren darf nur in der Originalverpackung erfolgen.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto vom Gesamt- Rechnungsbetrag. Zahlungsziel 30 Tage netto. Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungstag.
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Dies gilt auch für Forderungen, für welche Stundung vereinbart war.